Sozialrecht für Unternehmer, Selbständige und Freiberufler

 

Als Rechtsanwälte für Steuerrecht und Fachanwälte für Sozialrecht und Arbeitsrecht,  vertreten wir insbesondere Unternehmen oder Selbständige beisämtlichen Rechtsfragen, die im Rahmen einer Betriebsprüfung auftreten können, wie Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen,

Klärung von Versicherungsverhältnissen (Scheinselbständigkeit), Beitragsnachforderungen und Beitragsnachzahlung sowie Prüfung der Versicherungspflicht von Selbständigenund Freiberuflern.

Außerdem sind wir schon seit Jahren bei der Klärung von Versicherungsverhältnissen, wie Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV, GmbH-Geschäftsführerin, Familienangehörigen und Anteilseignern einer Gesellschaft, erfolgreich tätig.

 

Sozialrecht für Versicherte

Für Versicherte sind wir insbesondere bei der Durchsetzung der Anerkennung als schwerbehinderter Mensch (GdB 50), der Erwerbsminderungsrente und Rechten aus der Pflegeversicherung (Pflegegrad, Pflegegeld, etc.), tätig.