Rechtsanwalt Sozialrecht

Rentenrecht, Pflegerecht, Schwerbehindertenrecht

Sozialrecht

 

Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg hat sich – nicht zuletzt wegen ihres beruflichen Werdeganges – auch auf das Sozialrecht spezialisiert, so dass die Rechtsanwalt‐Kammer Berlin sie im Jahre 1999 zur Fachanwältin für Sozialrecht ernannt hat. Die Aufgabengebiete als Fachanwalt für Sozialrecht sind vielfältig.

Wie kein anderes Rechtsgebiet bildet das Sozialrecht, insbesondere das Recht der Sozialversicherung und der Schwerbehinderung, Schnittstellen zu anderen Rechtsgebieten, wie dem Arbeitsrecht (u. a. Arbeitsverhältnis und sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis, Kündigungsschutzklagen und Abfindungsvergleiche haben regelmäßig Auswirkungen auf das AlG I, für schwerbehinderte Menschen: Sicherung des Arbeitsplatzes durch besonderen Kündigungsschutz, zusätzlicher Urlaubsanspruch, auf Verlangen Freistellung von Mehrarbeit), dem Steuerrecht (u. a. Steuerpflichtiges und sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt und für schwerbehinderte Menschen: Pauschbeträge als außergewöhnliche Belastung, Freibetrag bei Beschäftigung einer Haushaltshilfe, Ermäßigung oder Befreiung von der Kraftverkehrssteuer, Grundsteuerermäßigung; Lohnsteuer‐Außenprüfungsbescheide als Grundlage für sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfungen),dem Gesellschaftsrecht (u. a. sozialversicherungsrechtlicher Status eines GmbH‐Geschäftsführers, eines Gesellschafters oder eines Vorstandsmitgliedes einer Aktiengesellschaft) und dem Familienrecht (u. a. Übertragung von Rentenpunkten auf den geschiedenen Ehegatten, etc.). So verwundert es nicht, dass sich die Kanzlei Brandenburg neben dem Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht auch auf das Steuerrecht und das Gesellschaftsrecht spezialisiert hat. Als Anwalt für Sozialrecht, insbesondere Sozialversicherungsrecht in Berlin ist Rechtsanwältin Brandenburg insbesondere in folgenden Bereichen tätig:

Rentenrecht

Rentner

Rentenrecht

Die gesetzliche Rentenversicherung ist im 6. Sozialgesetzbuch geregelt und grundsätzlich in drei Bereiche aufzuteilen: dem Mitgliedsbereich (Versicherungspflicht/Versicherungsfreiheit), dem Leistungsbereich (Altersrente, Hinterbliebenenrente, Erwerbsminderungsrente, Rehabilitation, etc.) und dem Beitragsbereich (Rentenbeiträge, etc.). In der Sozialrechtskanzlei von Rechtsanwältin Brandenburg bilden Widerspruchsverfahren oder Klageverfahren wegen der Ablehnung von Erwerbsminderungsrenten, Berufsunfähigkeit oder Hinterbliebenenrenten einen Tätigkeitschwerpunkt, ebenso wie Verfahren gegen Aufhebungs‐ oder Rückforderungsbescheide oder Beitragsnachforderungsbescheide der Renten‐ oder Sozialversicherungsträger. Einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt als Anwältin für Sozialrecht bilden Verfahren gegen die Deutsche Rentenversicherung aufgrund von Bescheiden nach sozialversicherungsrechtlichen Betriebsprüfungen, Statusanfragen zur Klärung des sozialrechtlichen Status von Personen oder Anträgen auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht.

Gerade für Selbständige oder Unternehmer, die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter beschäftigen, ist die Kenntnis der einschlägigen Regelungen in den Sozialgesetzbüchern und die jeweils aktuelle Rechtsprechung der Sozialgerichte von existenzieller Bedeutung. Wenn beispielsweise eine selbständige Tätigkeit als Dozent, Handwerker, Altenpfleger, Ergotherapeut, Krankenschwester, Logopäde oder Physiotherapeut ausgeübt wird, sieht der Gesetzgeber grundsätzlich Versicherungspflicht in der gesetzlichen Rentenversicherung vor. Oftmals kann aber auch die Selbständigkeit an sich streitig sein und sich die Tätigkeit möglicherweise dann als eine die Sozialversicherungspflicht auslösende Beschäftigung herausstellen, die zum Entstehen von  Gesamtsozialversicherungsbeiträgen führt.

Ob eine Befreiung von der Rentenversicherungspflicht möglich ist, muss im Einzelfall überprüft werden. Aber auch für Unternehmer, die Personal beschäftigen, ist die entsprechende Rechtskenntnis unverzichtbar. Die Beschäftigung von freien Mitarbeitern zum Zwecke der Flexibilität und Kostenersparnis muss zur Vermeidung sog. Scheinselbständigkeit sorgfältig überlegt sein, um sich nicht der Gefahr einer Nachforderung von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen oder gar dem Vorwurf der Schwarzarbeit oder des Sozialleistungsbetruges auszusetzen. Auch bei arbeitnehmerähnlichen Personen, GmbH‐Geschäftsführern, Vorstandsmitgliedern einer Aktiengesellschaft, geringfügig Beschäftigten, u.a. sind einschlägige sozialversicherungsrechtliche Rechtskenntnisse zwingend erforderlich.

Pflegerecht

Pflege

Pflegerecht

Die gesetzliche Pflegeversicherung ist im 11. Sozialgesetzbuch geregelt. In der Sozialrechtskanzlei von Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg bildet der Leistungsbereich der Pflegeversicherung einen weiteren Schwerpunkt. Als Anwalt für Pflegerecht liegt die Tätigkeit der der
Kanzlei insbesondere in der Durchsetzung von Ansprüchen der Versicherten aus der Pflegeversicherung gegenüber den Pflegekassen. Dabei stehen Verfahren zur Anerkennung von Pflegestufen, Pflegegrad (ab 1. Januar 2017) oder sonstige Pflegeleistungen sowie dieÜberprüfung von Pflegeverträgen im Vordergrund.

Schwerbehindertenrecht

13952677_webDie Rechte von schwerbehinderten Menschen sind seit 2001 nicht mehr im Schwerbehindertengesetz geregelt, sondern im 9. Sozialgesetzbuch und liegen der Kanzlei von Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg besonders am Herzen. Personen mit Schwerbehinderung genießen nicht nur einen besonderen Kündigungsschutz, sondern können zur Selbstbestimmung und gleichberechtigender Teilhabe am Leben als behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen eine Vielzahl von Leistungen erhalten, wie (abschlagslose) Altersrente für Schwerbehinderte, Zusatzurlaub, Ermäßigung bei der Kraftfahrzeugversicherung, Möglichkeit der freiwilligen Versicherung in der gesetzlichen Krankenversicherung, etc.). Deshalb bilden Verfahren zur Anerkennung der Schwerbehinderteneigenschaft, Feststellung des Grads der Behinderung (GdB) und Merkzeichen bzw. Nachteilsausgleich einen weiteren Tätigkeitsschwerpunkt. Als Rechtsanwalt für Sozialrecht ist die Kanzlei Brandenburg nicht nur beratend tätig, sondern vertritt Sie gegebenenfalls auch vor allen Sozial- und Landessozialgerichten sowie vor dem Bundessozialgericht.

Gabriele Brandenburg Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht

Gabriele Brandenburg

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