Steuerrecht in Reinickendorf – Tegel und in Steglitz
Aufgrund einer fachbezogenen Berufsausbildung und langjähriger Tätigkeit in steuerberatenden und wirtschaftsprüfenden Kanzleien und als selbständiger Rechtsanwalt für Steuerrecht und Wirtschaftsrecht in Berlin, bildet dieses Rechtsgebiet in der Anwaltskanzlei Brandenburg naturgemäß einen besonderen Tätigkeitschwerpunkt.
Steuernachforderungen in Steuerbescheiden
Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg berät Sie nicht nur im Einkommensteuer- oder Kapitalertragssteuerrecht sowie im Umsatzsteuer- und Erbschaftsteuer- bzw. Schenkungssteuerrecht, sondern vertritt Sie auch in Einspruchs- oder Klageverfahren gegen das jeweilige Finanzamt bundesweit vor allen Finanzgerichten und dem Bundesfinanzhof (BFH). Insbesondere bei Steuernachforderungen in Steuerbescheiden, die beispielsweise aufgrund von steuerlichen Betriebsprüfungen oder Lohnsteuer-Außenprüfungen ergangen sind, ist die Hilfe durch einen spezialisierten Anwalt für Steuerrecht regelmäßig geboten. Besondere Bedeutung kommt deshalb der Einhaltung der Rechtsbehelfsfrist bzw. der Rechtsmittelfrist von grundsätzlich einem Monat ab Bekanntgabe des Bescheides zu.
So schließt sich der Kreis zu unseren weiteren Tätigkeiten als Fachanwalt für Sozialrecht und Arbeitsrecht. Denn häufig folgt der Steuerprüfung durch die Finanz- oder Zollbehörden, eine sozialversicherungsrechtliche Betriebsprüfung durch den Rentenversicherungsträger. Kommt es dann zu Steuernachforderungen oder Nachzahlungen von Gesamtsozialversicherungsbeiträgen, drohen neben Problemen auf der Ebene des Gesellschaftsrechts, auch gegebenenfalls arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen. Unsere Kanzlei ist mehr als 20 Jahre auch in diesen Rechtsgebieten erfolgreich tätig und kann Ihnen in jeder Phase des Verfahrens, beratend, außergerichtlich oder gerichtlich, hilfreich, zielorientiert und kraftvoll zur Seite stehen.
Steuerstrafrecht
Als erfahrene Anwältin für Steuerrecht in Berlin zählt auch das Steuerstrafrecht zu den Tätigkeitsfeldern der Kanzlei. Hier vertritt Sie Rechtsanwältin Gabriele Brandenburg lösungsorientiert bei Problemen mit der Veranlagung zur Einkommensteuer, Kapitalertragsteuer, Lohnsteuer und Umsatzsteuer. Anwaltlicher Rat hinsichtlich einer noch möglichen strafbefreienden Selbstanzeige sollte daher unbedingt zeitnah eingeholt werden. Auch bei dem Vorwurf der Steuerhinterziehung oder Steuerbetruges durch die Steuerfahndung oder der Staatsanwaltschaft sollte dringend der Rat eine fachlich versierten Rechtsanwaltes eingeholt werden.
Gabriele Brandenburg Rechtsanwältin für Steuerrecht
Unsere Anwalt-Kanzlei für Steuerrecht in Berlin Steglitz und Reinickendorf
Direkt am U-Bahnhof Walther-Schreiber-Platz, Schloßstr. 120 in 12161 Berlin Steglitz oder Alt-Tegel 47F in 13507 Berlin Reinickendorf