Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union
Die Abzugsfähigkeit einer Auslandsspende innerhalb der Europäischen Union ist gegeben, wenn die begünstigte Einrichtung die Voraussetzungen der nationalen Rechtsvorschriften über die Gewährung von Steuervergünstigungen erfüllt (BFH Urteil vom 17.09.2013, I R 16/12). 9.)