Die Kürzung von Weihnachtsgeld ist unzulässig, wenn sie auf einer Klausel im Arbeitsvertrag beruht, die für sämtliche Zeiten, in denen der Arbeitnehmer seine Leistung nicht erbringt (nicht erbringen darf) beruht. Eine Anspruchskürzung für Zeiten eines Beschäftigungsverbotes ist unzulässig und führt zur vollumfänglichen Unwirksamkeit dieser Klausel (Arbeitsgericht Köln, Entscheidung vom 20. August 2014 – 20 Ca 10147/13) .