Wenn sich ein Syndikus auf einen rechtskräftigen Befreiungsbescheid von der Rentenversicherung berufen kann, liegt ein schützenswertes Interesse an der Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs gegen einen Versagungsbescheid vor. Daher keine sofortige Vollziehung bei Aufhebung der Rentenbefreiung (SG München, Beschluss vom 22.Juli 2014-S 14 R 1118/14 ER, nicht rechtskräftig).